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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09 (https://dejure.org/2009,17036)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.08.2009 - 1 M 54/09 (https://dejure.org/2009,17036)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 (https://dejure.org/2009,17036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der ausnahmslos erfolgten Verteilung von Beförderungsstellen auf unselbständige Behördenuntereinheiten und einer allein hierauf beruhenden "internen" Beförderungsauswahlentscheidung: Auswahl, interne; Beamter; Beförderung; Beförderungsrunde; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Zulässigkeit der ausnahmslos erfolgten Verteilung von Beförderungsstellen auf unselbständige Behördenuntereinheiten und einer allein hierauf beruhenden "internen" Beförderungsauswahlentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl bei der Vergabe eines Beförderungsamtes; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn; Ermittlung des Leistungsstandes ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1261
  • DÖV 2010, 42
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 36.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09
    Jeder Beamte hat gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (so BVerwG in ständiger Rechsprechung, etwa: Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris [m. z. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - Az.: 1 M 222/07 -, veröffentlicht bei juris).

    Jeder Beförderungsbewerber hat insoweit einen Anspruch darauf, dass der Dienstherrn über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet, und zwar unabhängig davon, ob der Dienstherr Beförderungsstellen ausschreibt oder - etwa im Rahmen eines erstellten Konzeptes - die Stellenbesetzung ohne Ausschreibung vorzunehmen beabsichtigt und dabei alle in Betracht kommenden Beamten in die Auswahlentscheidung einbezieht (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O.; OVG LSA, a. a. O.).

    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. im Übrigen: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - Az.: 1 M 216/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).

    Dabei ist zwar die Ausgestaltung von Auswahlverfahren für mehrere zugleich zu besetzende gleiche Stellen (Ämter) in Gestalt von so genannten Beförderungsrunden als solche rechtlich nicht zu erinnern (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - Az.: 2 C 19.01 -, Buchholz 237.95 § 20 SHLBG Nr. 2; Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -, veröffentlicht bei juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.08.2005 - 2 A 10372/05

    Beförderungsauswahlentscheidung bei Vergabe von mehreren landesweit zur Verfügung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09
    Es ist ein Anteil von zumindest 20 v. H. der Beförderungsstellen für ein zentrales Auswahlverfahren geboten, um die Beförderungschancen der (leistungsstarken) Bewerber, die in den lediglich auf einzelne Organisationseinheiten bezogenen Auswahlverfahren nicht zum Zuge kommen würden, wirksam zu sichern (Anschluss an: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. August 2005 - Az.: 2 A 10372/05 -).

    Eine solche Entscheidung muss hingegen stets aus sachgerechten Gründen erfolgen und darf im Ergebnis nicht dazu führen, dass Beamte mit Spitzenbeurteilungen aus nur zufälligen (etwa organisatorischen) Gründen keine reelle Chance auf eine leistungsgerechte Einbeziehung in die Beförderungsauswahl erhalten (vgl. insoweit auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. August 2005 - Az.: 2 A 10372/05 -, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09
    Dieser Bewerbungsverfahrensanspruch lässt sich nur vor einer Ernennung des ausgewählten Konkurrenten gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO mittels einer einstweiligen Anordnung effektiv sichern (siehe: BVerfG, 1. Kammer des 2. Senates, Beschluss vom 29. Juli 2003 - Az.: 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95; Beschluss vom 24. September 2003 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09
    Dieser Bewerbungsverfahrensanspruch lässt sich nur vor einer Ernennung des ausgewählten Konkurrenten gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO mittels einer einstweiligen Anordnung effektiv sichern (siehe: BVerfG, 1. Kammer des 2. Senates, Beschluss vom 29. Juli 2003 - Az.: 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95; Beschluss vom 24. September 2003 - Az.: 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 26.03

    Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09
    Bei einem Vergleich zwischen den Bewerbern ermöglichen frühere Beurteilungen Rückschlüsse und Prognosen für die künftige Bewährung (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - Az.: 2 C 26.03 -, NVwZ 2004, 1257 [m. w. N.]).
  • BVerwG, 18.04.2002 - 2 C 19.01

    Beförderung, unterbliebene - ohne Bewerbung; dienstliche Beurteilung, Streit um -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09
    Dabei ist zwar die Ausgestaltung von Auswahlverfahren für mehrere zugleich zu besetzende gleiche Stellen (Ämter) in Gestalt von so genannten Beförderungsrunden als solche rechtlich nicht zu erinnern (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - Az.: 2 C 19.01 -, Buchholz 237.95 § 20 SHLBG Nr. 2; Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -, veröffentlicht bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09
    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 5. Januar 2007 - Az.: 1 M 1/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 1 M 216/06

    Zum Bewerbungsverfahrensanspruch bei einem Konkurrentenstreit um das Amt eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09
    Anderen Kriterien darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand leistungsbezogener Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. im Übrigen: OVG LSA, Beschluss vom 28. November 2006 - Az.: 1 M 216/06 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2006 - 1 M 54/06

    Zur Beförderungskonkurrenz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09
    Dabei ist zwar die Ausgestaltung von Auswahlverfahren für mehrere zugleich zu besetzende gleiche Stellen (Ämter) in Gestalt von so genannten Beförderungsrunden als solche rechtlich nicht zu erinnern (vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 18. April 2002 - Az.: 2 C 19.01 -, Buchholz 237.95 § 20 SHLBG Nr. 2; Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris; OVG LSA, Beschluss vom 21. April 2006 - Az.: 1 M 54/06 -, veröffentlicht bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2007 - 1 M 222/07

    Zur Passivlegitimation und zur Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruches bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2009 - 1 M 54/09
    Jeder Beamte hat gegenüber dem Dienstherrn bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl (so BVerwG in ständiger Rechsprechung, etwa: Urteil vom 17. August 2005 - Az.: 2 C 36.04 -, zitiert nach juris [m. z. N.]; siehe zudem: OVG LSA, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - Az.: 1 M 222/07 -, veröffentlicht bei juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2016 - 1 M 204/15

    Parteizustellung einer einstweiligen Anordnung; ermessensfehlerfreies Wahlrecht

    Aus der Organisationsfreiheit des Dienstherrn folgt sein Recht, nach pflichtgemäßem Ermessen zwischen Umsetzung, Versetzung und Beförderung zu wählen und über die Besetzung von im Haushalt eingestellten Beförderungsstellen nicht nur zentral zu entscheiden, sondern diese Untergliederungen bzw. Untereinheiten zuzuordnen und sodann einen lediglich jeweils internen Leistungsvergleich anzustellen (Festhalten an OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 -).(Rn.13).

    Ebenso liegt es im Organisationsermessen des Dienstherrn und ist es daher grundsätzlich möglich, über die Besetzung von im Haushalt eingestellten Beförderungsstellen nicht nur zentral zu entscheiden, sondern diese Untergliederungen bzw. Untereinheiten zuzuordnen und sodann einen lediglich jeweils internen Leistungsvergleich anzustellen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 -, juris ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17

    Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Zuordnung von Ämter/Planstellen zu

    Ebenso liegt es im Organisationsermessen des Dienstherrn und ist es daher grundsätzlich möglich, über die Besetzung von im Haushalt eingestellten Beförderungsstellen nicht nur zentral zu entscheiden, sondern diese Untergliederungen bzw. Untereinheiten zuzuordnen und sodann einen lediglich jeweils internen Leistungsvergleich anzustellen ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 -, juris ).

    Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Antragsgegner seine neuerliche Auswahlentscheidung rechtsfehlerfrei zu Lasten des Antragstellers treffen sollte ( siehe zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 - und 2. September 2009 - 1 M62/09, jeweils juris ).

  • OVG Thüringen, 24.10.2014 - 2 EO 457/14

    Beförderungsauswahlentscheidung bei Auswahl nach den bekleideten Dienstposten und

    Dabei kann hier offen bleiben, ob im Hinblick auf die vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnte Einschränkung des Zugangs zur Bewerberauswahl durch nicht leistungsbezogene Kriterien (BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - Juris) die Entscheidung des Dienstherrn, in welchem Umfang er Beförderungsstellen für unterschiedliche Einheiten oder Beförderungskreise bereithält, an und ggf. in welchem Umfang auch an Art. 33 Abs. 2 GG zu messen ist (so z.B. VG Darmstadt, Beschluss vom 15. Februar 2013 - 1 L 1653.12DA - Juris, Rn. 51, a.A. HessVGH, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 B 829/13 - n.v.; vermittelnd: OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 M 54/09 - Juris, Rn. 15), oder sich dem als Maßnahme der Stellenbewirtschaftung, die allein objektiven Interessen dient, vollständig entzieht (VG Weimar, Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - 1 E 935/13 We - und vom 2. April 2014 - 1 E 926/13 We - n. v.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 3/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Damit seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. seine Auswahl möglich erscheint, hätte der Antragsteller mithin glaubhaft machen müssen, dass die zwar nach dem ausgewählten (erstplatzierten) Bewerber, aber vorrangig vor ihm platzierten Bewerber nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG rechtswidrig dem Antragsteller vorgezogen worden sind ( vgl.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. April 2011 - 4 S 353/11 -, juris; vgl. auch: OVG LSA: Beschluss vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 -, Beschluss vom 18. August 2011 - 1 M 65/11 -, jeweils juris ).
  • OVG Thüringen, 04.12.2015 - 2 EO 94/15

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Bildung sog. Beförderungskreise als

    Anderes gilt nur dann, wenn die Zuweisung der Stellen willkürlich oder rechtsmissbräuchlich erfolgt ist oder mit ihr die eigentliche Auswahlentscheidung schon vorweggenommen wird und dadurch der Bewerbungsverfahrensanspruch des Einzelnen unzulässig verkürzt wird, weil ihm die Möglichkeit der Einbeziehung in eine leistungsgerechte Auswahl in sachwidriger Weise genommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. März 2013 - 1 B 133/13 - ZBR 2013, 266; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 - NVwZ-RR 2013, 928; Bayerischer VGH, a. a. O.; weitergehend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 - ZBR 2010, 136).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2023 - 1 M 59/23

    Mindestnote als Beförderungsvoraussetzung

    Die Entscheidung des Antragsgegners über die allgemeinen Beförderungsvoraussetzungen (Mindestnotenstufen) ist auch insofern mit sachgerechten Gründen erfolgt, dass sie im Ergebnis nicht dazu führt, dass Beamte mit Spitzenbeurteilungen aus nur zufälligen (etwa organisatorischen) Gründen keine reelle Chance auf eine leistungsgerechte Einbeziehung in die Beförderungsauswahl erhalten (siehe hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 18. August 2009 - 1 M 54/09 -, juris Rn. 9).
  • VG Göttingen, 04.07.2012 - 1 A 16/12

    Beförderungsstelle; Organisationsermessen; Planstellenbewirtschaftung;

    Die Organisationsentscheidung muss allerdings stets aus sachgerechten Gründen erfolgen und darf im Ergebnis nicht dazu führen, dass Beamte mit Spitzenbeurteilungen aus nur zufälligen (etwa organisatorischen) Gründen keine reelle Chance auf eine leistungsgerechte Einbeziehung in die Beförderungsauswahl erhalten (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.08.2009 - 1 M 54/09 -, Rn. 7 und 9, zitiert nach juris).
  • VG Weimar, 27.01.2014 - 1 E 935/13

    Aufteilung eines Beförderungskontingents auf Beförderungskreise nach den

    Nach einer abweichenden Auffassung liegt die Entscheidung des Dienstherrn, in welchem Umfang er Beförderungsstellen für unterschiedliche Einheiten oder Beförderungskreise bereithält, nicht im allein objektiven Interesse, sondern tangiert auch die Rechte des Beamten aus Art. 33 Abs. 2 GG (so z.B. VG Darmstadt, Beschl. v. 15.02.2013, - 1 L 1653.12DA, juris Rdnr. 51; vermittelnd: OVG Magdeburg v. 18.08.2009 - 1 M 54/09, juris Rdnr. 15).
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